Zusammenfassung
a.) Niemals dem gegnerischen Versicherer die Abwicklung des Schadens überlassen bzw. unter keinen Umständen auf die Vorschläge der gegnerischen Versicherung eingehen.
b.) Beauftragung eines eigenen Sachverständigen zur genauen Feststellung des Fahrzeugschadens und ggf. zur Beweissicherung an der Unfallstelle.
c.) Beauftragung eines eigenen Rechtsanwaltes zur Durchsetzung sämtlicher Forderungen.
d.) Bei Bedarf Beauftragung einer Werkstatt mit der Instandsetzung des Fahrzeuges.
e.) Sofern erforderlich, die Inanspruchnahme eines Mietwagens.