Unkostenpauschale
Unkostenpauschale ist eine pauschalierte Abfindung für Aufwendungen,
bei denen auf den Einzelnachweis der tatsächlich entstandenen Aufwendungen
verzichtet wird.
Bei einem Unfallschaden (Haftpflichtschaden) entstehen dem
Geschädigten in der Regel Aufwendungen (Telefon, Schreibkosten,
Porto usw.), die durch die Unkostenpauschale abgegolten werden.
Die Höhe der Unkostenpauschale bewegt sich in der
Rechtsprechung
derzeit im Rahmen von EUR 25,00 bis EUR 30,00.
Höhere Kosten sind zwar erstattungsfähig, müssen jedoch im einzelnen
nachgewiesen werden.