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Unkostenpauschale




Unkostenpauschale ist eine pauschalierte Abfindung für Aufwendungen, bei denen auf den Einzelnachweis der tatsächlich entstandenen Aufwendungen verzichtet wird.

Bei einem Unfallschaden (Haftpflichtschaden) entstehen dem Geschädigten in der Regel Aufwendungen (Telefon, Schreibkosten, Porto usw.), die durch die Unkostenpauschale abgegolten werden.

Die Höhe der Unkostenpauschale bewegt sich in der Rechtsprechung derzeit im Rahmen von EUR 25,00 bis EUR 30,00.

Höhere Kosten sind zwar erstattungsfähig, müssen jedoch im einzelnen nachgewiesen werden.