Falsche Angaben
Immer wieder werden im Rahmen einer Unfallschadensabwicklung falsche Angaben
durch den Geschädigten gemacht.
Insbesondere Alt- und Vorschäden werden häufig nicht ordnungsgemäß deklariert.
Dies betrifft sowohl Haftpflicht- als auch Kaskobeschädigungen.
Bei Fahrzeugdiebstahl werden im Kaskobereich u.a. falsche Angaben
zur Laufleistung gemacht, um den Fahrzeugwert etwas "anzuheben".
Auch werden dem Kfz-Sachverständigen häufig Alt- oder
Vorschäden nicht angezeigt, teilweise aus Vergesslichkeit, hin und
wieder aber auch in voller Absicht.
Von diesem Abenteuer muss dringend abgeraten werden.
Das Datennetz ist heute so eng geknüpft, dass aktenkundige
Vorschäden infolge des Datenaustausches schnell zur Verfügung
stehen.
Sollte sich im Rahmen der Schadensabwicklung dann herausstellen, dass
Vorschäden nicht ordnungsgemäß deklariert sind, ergeben
sich hieraus sowohl strafrechtliche als zivilrechtliche Konsequenzen.
Im Zivilrecht reagiert die Rechtsprechung
auf solche Verstöße meist mit der Aberkennung der gesamten Schadensforderung.
Strafrechtlich gesehen handelt es sich um einen Tatbestand im Bereich des Betruges.